Grillieren – So vermeiden Sie Zoff mit den Nachbarn

Wenn die ersten warmen Tage da sind, werfen viele Menschen ihren Grill an und laden Familie und Freunde zum Mahl auf den Balkon. Doch nicht selten sorgt der Grillplausch für rote Köpfe in der Nachbarschaft. Bevor Sie Ihr Steak auf den Rost werfen, servieren wir Ihnen als Vorspeise eine Extraportion Wissen über Ihre Rechte und Pflichten.

1. Ist das Grillen auf dem Balkon erlaubt?

Ob Mieter oder Eigentümer, das Mietrecht erlaubt das Grillieren auf dem Balkon. Es ist aber möglich, dass der Mietvertrag oder die Hausordnung festschreibt, dass zum Grillieren keine Holzkohle verwendet werden darf. Diese verursacht häufig mehr Rauch als Gas- oder Elektrogrills.

2. Wann ist Schicht im Schacht?

Die Nachtruhezeit dauert im Allgemeinen von 22 bis 7 Uhr. Massgebend sind die örtlichen Polizeivorschriften oder die Hausordnung. Mancherorts gilt auch über Mittag eine Ruhezeit. Wenn möglich sollten Sie die Grillparty kurz vor Beginn der offiziellen Nachtruhe beenden. Doch gerade Grillpartys sind um diese Uhrzeit noch lange nicht zu Ende – zu schön ist es doch an der lauen Sommerluft! Deshalb lohnt es sich, die Nachbarn vorgängig zu informieren. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass diese dann ein Auge zudrücken, wenn um 22 Uhr noch nicht alle Lichter aus sind.

3. Rauch und Gerüche

Das Unangenehmste beim Grillieren sind die Rauchschwaden, die auch in die Wohnungen der Nachbarn ziehen können. Den Grill sollten Sie so bedienen, dass die Nachbarn nicht eingeräuchert werden. Es liegt auf der Hand, dass ein Smoker Grill deshalb nicht die optimale Auswahl ist. Überschreiten die Rauchimmissionen das tolerierbare Mass, kann der Vermieter im Einzelfall einschreiten. Mit einem Gas- oder Elektrogrill lassen sich beissender Rauch und Gestank dagegen auf ein vernünftiges Mass reduzieren. Gerüche beim Grillen, sind auch beim normalen Wohnverhalten, wozu auch das Kochen gehört, unvermeidbar. Solche Gerüche müssen somit von den Nachbarn geduldet werden. Sie könnten schliesslich auch aus einem offenen Küchenfenster wehen.

4. Checkliste

  • Grillabend ankündigen: Idealerweise sollten Sie Ihre Pläne in der Nachbarschaft ankündigen – entweder von Fall zu Fall oder durch eine generelle Abmachung für die gesamte Grillsaison.
  • Langes Feiern vermeiden: Um ein gutes Verhältnis zu den
    Nachbarn zu wahren, sollten Sie keine Grillabende zu veranstalten, die sich bis
    tief in die Nacht strecken. Starten Sie stattdessen einfach schon nachmittags –
    und genießen Sie die Leckereien vom Rost bei schönstem Sonnenschein!
  • Elektro und Gas statt Kohle: Ein Gas- oder Elektrogrill verursacht deutlich weniger Rauch als ein Kohle-Modell. Der Umstieg auf einen neuen Grill kann also durchaus helfen, den Frieden mit den Nachbarn zu wahren.

Übermässige Rauchbildung bei Holzkohlegrills lässt sich wie folgt verhindern:

  • Anzünder sparsam verwenden
  • Holzkohlen der Grillmenge anpassen
  • Kein behandeltes oder feuchtes Holz verwenden
  • Marinade und Fett mit einer Tropfschale auffangen

5. Was passiert bei Verstössen?

Verstösse gegen die Rücksichtspflicht können ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In Extremfällen, wenn selbst eine schriftliche Abmahnung nichts nützt, ist sogar eine ausserordentliche Kündigung möglich, mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende eines Monats. Störenfriede, die die Ruhevorschriften missachten, riskieren ausserdem, dass die Polizei bei ihnen aufkreuzt. Auf eine erste Verwarnung folgt in der Regel eine saftige Busse.

6. Miteinander reden ist besser als Streit

Falls Sie kein Grill-Fan sind und sich durch das häufige Grillieren Ihres Nachbarn gestört fühlen oder umgekehrt, suchen Sie am besten das Gespräch. Erklären Sie möglichst ruhig, was Sie stört und suchen Sie nach Lösungen, indem auch Sie sich kompromissbereit geben. Meist müssen beide Seiten etwas nachgeben und einander entgegenkommen. Wenn das nichts bringt, halten Sie am besten schriftlich fest, was wann genau passiert ist und melden sich beim Vermieter. Dieser kann nur handeln, wenn er möglichst konkrete Anhaltspunkte hat. Bitten Sie den Vermieter möglichst sachlich, dafür zu sorgen, dass die Störungen durch den Nachbarn aufhören. Nützt eine Reklamation bei der Vermieterschaft nichts, kann man unter Umständen eine Mietzinsreduktion verlangen und durch die Hinterlegung des Mietzinses bei der Schlichtungsbehörde Druck machen. Derartige Fälle sind wegen den formellen Hürden heikel und vor Überreaktionen ist zu warnen. Am besten lässt man sich vorgängig beim Mieterinnen- und Mieterverband beraten.

Disclaimer

Die Informationen, Empfehlungen und juristischen Erläuterungen in unserem Ratgeber stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dar. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne und kann und soll diese nicht ersetzen. Bei Bedarf empfehlen wir gerne einen geeigneten Rechtsanwalt

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